Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kibe AG Frauenfeld - Elektronische Datenverarbeitung
Diese Bedingungen gelten für alle von der Kibe AG Frauenfeld auf dem Gebiete der elektronischen Datenverarbeitung abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Abmachungen getroffen wurden.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Offerten
Schriftliche Offerten von Kibe verpflichten diese - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2. Preise
Die im Zeitpunkt der Offertstellung geltenden Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten. Die für wiederkehrende Leistungen (z.B. monatlich zu entrichtende Programmlizenzen, Software-Support) vereinbarten Preise haben Gültigkeit bis zum Ablauf eines Kalenderjahres. Danach können sie durch Kibe schriftlich, unter Beachtung einer dreimonatigen Mitteilungsfrist, geändert werden, wobei der Kunde die Möglichkeit hat, auf die entsprechenden Leistungen zu verzichten. (Der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach der Preisänderung eine ausserterminliche Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 3 Monate verlangen).
3. Zahlungsverzug
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, so gerät der Kunde ohne vorgängige Mahnung in Verzug. Leistet der Kunde Zahlungen verspätet, so ist Kibe berechtigt, einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen.
4. Leasing
Falls der Kunde den Kaufpreis durch eine Leasing-Gesellschaft finanzieren lässt, gelten für die Leasing-Gesellschaft ausschliesslich die zwischen dem Kunden und Kibe getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Zahlungsbedingungen, gemäss den entsprechenden Auftragsbestätigungen, Verträgen oder sonstige Vereinbarungen.
ANWENDERSOFTWARE
5. Lizenz-Software
Lizenz-Software ist jede Art von Software, welche nicht ausdrücklich als Mass-Software (Ziff.6) bezeichnet ist. Kibe gewährt dem Kunden eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zum Gebrauch dieser Software (inklusive Tochtergesellschaften auf derselben EDV-Anlage). Der Kunde darf Lizenz-Software nur auf der im Spezifikationsblatt aufgeführten EDV-Systemen benützen. Die Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte stehen ausschliesslich Kibe, respektiv dem Lizenzgeber zu, wenn Kibe selbst Lizenznehmer ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Software Dritten nicht zugänglich zu machen. Von Lizenz-Software, oder Teilen davon, darf eine Reproduktion in maschinenlesbarer Form angefertigt werden. Reproduktionen sind - wie die Originale - Eigentum der Kibe, respektiv des Lizenzgebers, wenn Kibe selbst Lizenznehmer ist.
6. Mass-Software
Über die individuell und ausschliesslich für den Kunden entwickelte Programme, welche der Kunde vollumfänglich bezahlt hat, kann dieser frei verfügen. Dies umfasst insbesondere spezifisch für den Kunden angelegte und entwickelte Templates sowie individuelle Reports, an denen der Kunde ein uneingeschränktes Nutzungsrecht hat. Quellenprogramme stehen dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Die mit der Aushändigung der Quellenprogramme zusammenhängenden Kosten sind in den Programmierungskosten nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
7. Lieferung, Installation und Übergabe der Software
7.1 Die Lieferung der Software ist geplant gemäss den Terminen im Spezifikationsblatt.
7.2 Kibe installiert die Software beim Kunden. Der Preis für die Installation geht aus dem Spezifikationsblatt hervor.
7.3 Als Übergabe gilt die Abnahme der Software. Lizenz-Software gilt mit der Lieferung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Lieferung schriftlich Vorbehalte anmeldet. Betreffend Mass-Software wird ein Abnahmetest gemäss Spezifikationsblatt vereinbart.
8. Softwaregarantie
Kibe garantiert, dass die innerhalb von einem Jahr nach Abnahme auftretenden Softwarefehler kostenlos behoben werden. Davon ausgenommen ist Standard-Software anderer Hersteller (Office-Programme, Betriebssysteme) Wird dem Kunden für Mass-Software das Quellenprogramm übergeben, so erlischt damit jede Garantie für diese Software.
9. Handhabung der Software
Der Kunde ist verantwortlich für die richtige Handhabung der Software, für die Überprüfung der Funktionsweise, sowie die Sicherung der Daten.
SOFTWARE-SUPPORT
10. Anwendersoftware
Kibe übernimmt alle notwendigen Arbeiten und erteilt auch die gewünschten Auskünfte, wobei die daraus entstandenen Aufwendungen nach den geltenden Regieansätzen in Rechnung gestellt werden. Der Kunde kann gegen einen jährlichen Pauschalbetrag folgenden Support beanspruchen:
- Telefonische Auskunftsbereitschaft über die Funktionsweise der Software an Arbeitstagen: 08.30 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr
- Unentgeltliche Behebung von Fehlern in der Software nach Ablauf der Garantie (Ziff. 8)
- 10 % Rabatt auf den Honorarsätzen der jeweils gültigen Listenpreise für Programmänderungen und Programmerweiterungen
- Reduzierte Ansätze für den Bezug neuer Software und Software-Erweiterungen
Die unter Support stehende Software, sowie der jährliche Pauschalbetrag, sind im Spezifikationsblatt aufgeführt. Alle übrigen Leistungen werden zu den geltenden Regieansätzen in Rechnung gestellt, insbesondere:
- Abklärungen und Beheben von Problemen, die nicht durch einen Fehler der Software verursacht wurden
- Reorganisation und Rekonstruktion von Dateien
- Schulung von Mitarbeitern des Kunden
11. Software-Wartungsabonnement
Die Mindestlaufzeit eines Software-Wartungs-Abonnementes beträgt ein Jahr. Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird.
WEITERE BESTIMMUNGEN
12. Haftung
Die in Ziff.8 (Softwaregarantie) aufgeführten Leistungen umfassen sämtliche Garantieverpflichtungen von Kibe. Jede weitere vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Geheimhaltung / ADV-Vereinbarung
Kibe bestätigt, sich zur strikten Wahrung des Geschäftsgeheimnisses sowie dem Umgang mit vertraulichen Daten und Informationen im Rahmen des Datenschutzgesetzes (DSG) zu halten. Die Auftragsdatenvereinbarung (ADV) liegt als integrierender Bestandteil Anhang dieser AGB vor; die jeweils aktuelle Version kann unter den nachstehenden Links heruntergeladen werden. Über einen separaten Link sind die Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Website (www.kibe.ch) einsehbar. Kibe verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflichten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses strikt weiter zu wahren. Kibe verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Daten einzig zur ordentlichen Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu verwenden und dabei nur denjenigen Mitarbeitern offenzulegen, die unmittelbar mit der Leistungserbringung betraut sind.
Nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Anvertrauen eines jeden Datensatzes durch den Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung, wie z.B. Supportdienstleistungen, Analyse von Daten usw. ist Kibe befugt, diesen Datensatz ohne Rücksprache mit dem Kunden unwiederbringlich zu löschen. Aus einer solchen Löschung entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche wegen Datenverlusts.
Links:
- ADV: https://www.kibe.ch/adv
- Datenschutzerklärung: https://www.kibe.ch/datenschutzerklaerung